Kommunaler Wärmeplan Aachen · seit 9. Juli 2025

Wie wird dein Viertel künftig geheizt?

Der Stadtrat Aachen hat den kommunalen Wärmeplan beschlossen. Er zeigt für jeden der 1.988 Baublöcke (≈ ~45.000 Gebäude), wie heute geheizt wird und was bis 2045 geplant ist.

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1.988

Baublöcke

Quelle: WFS Stadt Aachen

~45.000

Gebäude (beheizt)

Quelle: Wärmeplan PDF, S. 9

−97 %

CO₂ im Wärmesektor bis 2045

Quelle: Wärmeplan PDF, S. 12

2030 / 2045

Klimaneutral: Stadt 2030, Wärme 2045

Quelle: Stadt Aachen

Wann kommt Fernwärme in deinen Baublock?

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Farbe je Baublock = geplanter Fernwärme-Zeitpunkt laut kommunalem Wärmeplan. Grau = nicht vorgesehen. → Interaktive Karte öffnen

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Seit 2024 gilt bundesweit das Wärmeplanungsgesetz (WPG). Es verpflichtet Städte mit mehr als 100.000 Einwohner*innen, bis Mitte 2026 einen Wärmeplan zu erstellen. Der Aachener Plan ist seit dem 9. Juli 2025 beschlossen. [Stadt Aachen]

Der Plan ist eine Strategie, keine Pflicht: Er beschreibt, wie Aachens Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral werden kann. Er begründet laut § 23 WPG „keine einklagbaren Rechte oder Pflichten" für Eigentümer*innen. [Wärmeplan PDF, S. 14]

Drei Versorgungsgebiete [Wärmeplan PDF, S. 109]
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Wärmenetzgebiet

Fern-/Nahwärme — Innenstadt und angrenzende Stadtteile

Prüfgebiet Nahwärme

Preußwald, Kornelimünster (2×), Eilendorf, Pascalstraße/Oberforstbach

Dezentrale Versorgung

v. a. Wärmepumpen — alle übrigen Gebiete

Wasserstoff wird in Aachen flächig nicht eingeplant — nur punktuell für große Abnehmer ab ca. 2032. [Wärmeplan PDF, S. 11]

Wichtiger Hinweis zur Verbindlichkeit

Der Wärmeplan zeigt, wo welche Wärmeversorgung prinzipiell möglich ist. Aus ihm lassen sich keine Ausbaugarantien oder Terminaussagen für den Anschluss an Wärmenetze ableiten. Verbindliche Auskünfte dazu können nur die Wärmenetzbetreiber*innen liefern — in Aachen in aller Regel die STAWAG.

Die Planung ist eine unverbindliche Empfehlung, hat keine rechtlichen Folgen für Eigentümer*innen und begründet keine Pflicht, eine funktionierende Heizungsanlage auszutauschen.

Quelle: FAQ Stadt Aachen · § 23 WPG

Was bedeutet das für dich?

Eigentümer*innen

Musst du jetzt deine Heizung tauschen? Nein. Der Wärmeplan verpflichtet zu nichts. Eine funktionierende Heizung darf bleiben. [FAQ Stadt Aachen]

Wenn eine neue Heizung ansteht (ab 1. Juli 2026): Dann gilt die 65-%-Erneuerbare-Regel des GEG. Zulässig: Wärmenetzanschluss, Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Solarthermie, Biomasseheizung, Gasheizung mit ≥ 65 % erneuerbaren Gasen (z. B. Biomethan, grüner Wasserstoff), Hybridheizung.

Quellen:FAQ Stadt Aachen · GEG-Portal · altbau plus · KWW Halle

Liegt deine Adresse nahe einem Fernwärmegebiet? Empfehlung der Stadt: vor einer dezentralen Entscheidung bei der STAWAG anfragen. Anschlusspflicht besteht nicht. [Wärmeplan PDF, S. 15–16]

Mieter*innen
Als Mieterin oder Mieter entscheidet deine Vermieterin über die Heizung — der Wärmeplan macht dir keine Vorgaben. Bei Fragen zu Heizkosten oder Modernisierungsumlage hilft die Verbraucherzentrale NRW Aachen .

Beratung

Aus dem Stadtrat

Offizielle Quellen